Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? 

Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Die Vollmacht und die Verfügung helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen. 

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.

  • Was muss in der Patientenverfügung stehen?
  • Worauf achten Ärzte und wie entscheiden sie?
  • Gibt es einen Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuung?
  • Brauche ich beides?

Sie haben die Möglichkeit all die Fragen zu stellen, die Sie zu diesem Thema bewegen.

Leitung: 

Dr. med. Dagmar Görmer, leitende Oberärztin Intensivstation, Fachärztin für Anästhesie, Zusatzbezeichnung Schmerztherapie, Notfallmedizin und Palliativmedizin


Termin: 

25.09.2025 um 19 Uhr


Ort: 

Hofgut Reinheim, Heinrich Klein Saal


Kosten: Spendenbasis


Anmeldung: Tel.: 06162-6364 oder Mail: anmeldung@frauenfreiraeume.de


Anmeldung bitte bis eine Woche vorher.

Share by: