Spendenbescheinigung und Vereinfachungsregelung
Wir können gerne eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Für Spenden bis 200 Euro an gemeinnützige Organisationen gilt aber auch die Vereinfachungsregelung:
Als Spendennachweis genügt hier dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.
Bei Kleinspenden bis 200 Euro ist Bedingung für die Vereinfachungsregelung, dass neben dem Bareinzahlungsbeleg bzw. der Buchungsbestätigung zusätzlich auf einem Beleg der Empfängerorganisation
Diese Angaben können als Beleg für das Finanzamt z.B. auf der Durchschrift des Überweisungsträgers oder auf einem dem Überweisungsträger anhängenden Abschnitt stehen.
Sachspenden
Auch Sachspenden sind steuerlich abziehbar. Wichtige Voraussetzung: Die gespendete Sache wird für steuerbegünstigte Satzungszwecke verwendet. Und das ist nur dann der Fall, wenn
Nicht begünstigt sind hingegen Spenden für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins. Dazu gehören beispielsweise Vereinsfeste, Basare und Flohmärkte.
Wenn Sie trotzdem eine Spendenbescheinigung bei Beträgen unter 200 Euro wünschen, stellen wir diese gerne aus.
Über Spenden freuen wir uns sehr:
FrauenFreiRäume Frauen- und Familienzentrum e.V.
Kirchstraße 24
64354 Reinheim
Tel. 06162-6364
info@frauenfreiraeume.de
Bankverbindung:
Sparkasse Dieburg
IBAN: DE53 5085 2651 0075 0554 26
BIC: HELADEF1DIE